18. Landesschweißprüfung ohne Richterbegleitung des Landesjagdverbandes Brandenburg e.V.

Der Landesjagdverband Brandenburg e.V. führt am 14. Oktober 2017 seine 18. Landesschweißprüfung ohne Richterbegleitung im Unterspreewald im Bereich der Landeswaldoberförsterei Lübben – Revier Brand – durch.

Prüfungsleiter: Hans Wento, Am Sportplatz 3, 03096 Guhrow, Tel.: 035606-40178
Stellv. Prüfungsleiter: Frank Wehnert, Hauptstr. 81, 15910 Krausnick, Tel.: 035472-5261
Prüfungsgeschäftsstelle: siehe Prüfungsleiter
Prüfungslokal: Gaststätte „Erbschänke“ in 15910 Krausnick

Teilnahmeberechtigung:
Hunde aller Jagdhunderassen, die einer vom JGHV anerkannten Jagdgebrauchshunderasse angehören und mindestens 24 Monate alt sind.

Teilnahmebedingungen:
20 h Fährte: Es werden nur Hunde zugelassen, die bereits eine VSwP 20 h oder eine Brauchbarkeitsprüfung mit 600 m Übernachtfährte bestanden haben.
40 h Fährte: Es werden nur Hunde zugelassen, die bereits eine VSwP 40 h bestanden, oder an einer LSwP o. Rb. (20 h) des LJVB erfolgreich teilgenommen haben.

Der Führer des Hundes muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Zur Prüfung werden insgesamt 8 Hunde zugelassen. Sollten mehr Hunde gemeldet werden, erfolgt die Auswahl und Zulassung der Hunde in Abhängigkeit von ihren Vorleistungen und im Sinne einer ausgewogenen Rassebeteiligung. Es werden nur Hunde zugelassen, die über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut, Staupe, PVI und HCC verfügen.

Fährte:
Eine 1.000 m Übernachtfährte (20/40 Stunden) mit 8 Verweiserpunkten; Wildschweiß getupft (in Anlehnung an die JGHV-VSwPO), Zeitlimit: 120 Minuten.

Nennung:
Auf Formblatt 1 (Nennung zur VSwP) bis zum 22. September 2017 (Nennungsschluss) an die Prüfungsgeschäftsstelle (s.o.). Das Formblatt kann in der Prüfungsgeschäftsstelle angefordert oder auf der Homepage des LJVB www.ljv-brandenburg.de unter dem Punkt „Jagdhundewesen – Landesschweißprüfung“ herunter geladen werden. Der Nennung ist eine Kopie der Ahnentafel und des Prüfungszeugnisses über die bestandene BP oder VSwP (mit 600 m ÜF) beizufügen.

Nenngeld:
Mitglieder des LJVB 25,- EUR
Nichtmitglieder 50,- EUR
Das Nenngeld ist sofort nach erfolgter Teilnahmebestätigung auf das Konto des LJVB zu überweisen.

Nenngeld ist Reuegeld.

Prüfungsbeginn:
Am 14. Oktober 2017 um 08.00 Uhr im Prüfungslokal (s.o.).
Mitzubringen sind:
– Impfpass des Hundes mit eingetragenem aktuellen Impfstand – mind. 4 Wochen und höchstens 1 Jahr alt.
– Gültiger Jagdschein des Hundeführers.
– Mitgliedskarte des LJVB
– Ahnentafel
– Beleg über die Einzahlung des Nenngeldes

Verpflegung/Übernachtung:
In der Gaststätte werden Frühstück und Mittagessen preisgünstig angeboten. Übernachtungsmöglichkeiten können in der Geschäftsstelle des LJVB erfragt werden.

Preise:
Die Sieger der Schweißprüfung 20 und 40 h Fährte erhalten attraktive Preise.

Wichtige Hinweise:
– Bei der Nachsuche sind die Bestimmungen der UVV Jagd (Schutzkleidung) zu beachten, dazu gehört auch das Tragen einer Signalweste.
– Mit seiner Anmeldung zur Prüfung erkennt der Hundeführer die Prüfungsordnung an und stellt den Landesjagdverband Brandenburg e.V. von der Haftung für Schäden, die er oder sein Hund bei der Teilnahme an der LSwP erleiden, frei.
– Die bestandene Prüfung wird auf Wunsch in die Ahnentafel eingetragen. Jeder Teilnehmer erhält eine Erinnerungsurkunde.
– Bei Bedarf kann die vollständige Prüfungsordnung in der Prüfungsgeschäftsstelle (s.o.) angefordert oder auf der Homepage des LJVB www.ljv-brandenburg.de unter dem Punkt „Jagdhundewesen – Landesschweißprüfung“ herunter geladen werden.

Die Prüfung wird mit Mitteln aus der Jagdabgabe des Landes Brandenburg gefördert.

18. Landesschweißprüfung (PDF)

Dr. Dirk-Henner Wellershoff
Präsident